Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht : In Scheckkartenform immer dabei !

Koblenz, den 9.9.2015

 

Aufbauend auf einem Beratungsgespräch mit mir dokumentieren Sie Ihren persönlichen Willen  in einer Patientenverfügung zusammen mit einer Betreuungsvollmacht, die bei mir hinterlegt sind. Der Online-Zugang wird auf einem Notfallausweis codiert, den Sie in Scheckkartenform stets bequem bei sich tragen. Im Notfall können dann Ärzte und Angehörige online ohne Verzögerung rechtssicher auf das von Ihnen unterzeichnete, aktuelle Dokument zugreifen. Das Original der Patientenverfügung wird sodann unverzüglich nachgereicht.

Sinnvoll ist es auch, bei Gelegenheit der persönlichen Beratung zugleich Ihre vermögensrechtliche Vorsorge mit einem Testament wirkungsvoll abzusichern, damit nicht Vermögensteile und Dinge, die Ihnen am Herzen liegen, in falsche Hände geraten können.