06.02.2017 - KFZ-Haftpflicht: Prüfungsfrist des KFZ-Haftpflichtversicherers
Koblenz, den 06.02.2017
Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluss vom 18.02.2015 (12 U 757/14) dem Haftpflichtversicherer, der nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wird, bei durchschnittlichen Verkehrsunfällen im Regelfall eine Prüfungszeit von 4 bis 6 Wochen zugebilligt. Vor deren Ablauf sei eine Klage nicht veranlasst. Handelt es sich um einen schweren Verkehrsunfall, kann die Prüfungszeit sogar länger andauern, so z.B. wenn die Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte erforderlich ist.